Ausbildung
1. Wie werde ich Rettungshundeführer/in?
Um Rettungshundeführer/in zu werden bedarf es einer speziellen
Ausbildung von Hund und Mensch, die ein Team bilden. Die Ausbildung
findet im Rahmen von wöchentlichen Trainingseinheiten in den
Rettungshundezügen statt und dauert in der Regel ca. 1 Jahr bis 2
Jahre.
Vor Beginn der Ausbildung muss der Hund einen Eignungstest erfolgreich absolviert
werden. Bei diesem Eignungstest wird das Wesen des Hundes getestet.
Die Einsatzfähigkeit (= Auftrag zum Suchen einer vermissten oder
verschütteten Person) erlangt das Team durch Absolvierung einer Prüfung
in der Fläche und/oder in den Trümmern. Die Prüfungen finden gemäß der
"Gemeinsamen Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams gem. DIN
13050" statt.
Als Rettungshundeführer/in beim ASB ist eine Mitgliedschaft im
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. bzw. in der ASB-Gliederung, die
den Rettungshundezug unterhält, gefordert.
2. Welche Hunde eignen sich als Rettungshunde?
Grundsätzlich ist jeder mittelgroße/große Hund, unabhängig von seiner Rasse als Rettungshund geeignet. Wichtig: Der Hund muss von seinem Wesen her geeignet, gesund und körperlich leistungsfähig sein. Er muss eine gute Nasenveranlagung haben und auch unter Belastungen arbeiten. Des Weiteren sollte der Hund temperamentvoll und lernfreudig sein sowie über einen ausgeprägten Spieltrieb verfügen. Ein verlässlich entwickeltes Sozialverhalten sowohl innerartlich als
auch gegenüber dem Menschen ist erforderlich. Diese Eigenschaften des Hundes werden im Eignungstest geprüft.
Das Mindestalter für einen Rettungshund bei seiner ersten Prüfung beträgt
sechzehn Monate bzw. der Hund darf nicht älter als sechs Jahre sein. Durch diese Altersvorgaben ist es sinnvoll mit einem jungen Hund in das Training einzusteigen. Durch die lange Ausbildung sollte der angehende Rettungshund idealerweise zwischen einem und vier Jahre alt sein.
Hunde, die eine Prüfung zum Schutzhund absolviert haben oder Hunde mit
Aggressionssteigerung im Sinne der jeweils gültigen Fassung der
Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes sind von der Ausbildung und vom
Einsatz als Rettungshund im ASB ausgeschlossen.
3. Grundanforderungen an den/die Hundeführer/in
Der/die Hundeführer/in muss körperlich und geistig für die Rettungshundearbeit geeignet sein und soziale Kompetenzen wie z.B. Teamfähigkeit aufweisen. Der Hund muss vom Hundeführer/in art- und tierschutzgerecht gehalten, ausgebildet und geführt werden.
3.1 Kenntnisse die dem Hundeführer vermittelt werden müssen
- Orientierung im Gelände (Karte, Kompass, GPS etc.)
- Umgang mit Funkgerät
- Einsatztaktik
- Erste Hilfe Mensch
- Erste Hilfe Hund
- Kynologisches Grundwissen
- Trümmerkunde
- Grundwissen als Helfer im Versteck
- Persönliche Verantwortung
3.2 Fähigkeiten die dem Hund vermittelt werden müssen
- Helferbindung
- Anzeigeverhalten: Verbellen, Bringseln, Rückverweisen
- Revieren, Wegesuche
- Arbeiten auf unsicherem Untergrund
- Gerätearbeit
- Nachtarbeit
- Unterordnung
- Detachieren
4. Ab welchem Alter kann ich Rettungshundefüher/in werden?
Das Mindestalter für die Zulassung von Rettungshundeprüfungen beträgt 18
Jahre, selbstverständlich kann aber schon in einem früheren Alter mit
dem Training begonnen werden.
Auch das Absolvieren von Prüfungen ist möglich, jedoch wird dadurch
keine Einsatzfähigkeit erlangt.
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